Kinder brauchen eine Lobby. 

Kinder brauchen eine Lobby.

Elternbeirat


Elternbeirat (bei Trägern mit mehr als einer Kita)

Ein Elternbeirat ist auf Wunsch und Anforderung der Eltern zu bilden,
wenn der Träger der Kita mehr als eine Einrichtung unterhält.
Der Elternausschuss oder die Elternversammlung jeder Kita wählt
einen Elternvertreter und meldet ihn über die Kita-Leitung dem Träger
oder dem Vorsitzenden des Elternbeirats (falls schon vorhanden).
Der Träger lädt zur ersten konstituierenden Sitzung des Elternbeirats
alle dafür gewählten Elternvertreter seiner Einrichtungen ein.
Der Elternbeirat setzt sich aus gewählten Elternvertretern aus den
Elternausschüssen (große Kita) oder aus den Elternvertretungen (kleine Kita)
aller Kitas eines Trägers zusammen und gibt sich eine
Geschäftsordnung.
Der Elternbeirat ist vom Träger über wesentliche, die Gesamtheit
der Einrichtungen des Trägers betreffende, Angelegenheiten zu informieren und
zu hören. Der Elternbeirat hat die Möglichkeit einen Trägervertreter einzuladen. 

Themen-Beispiele: Qualität der Essensversorgung, Mitarbeiterfortbildung,
Vor- und Nachbereitungszeiten, Öffnungs- und Schließzeiten,
Personalausstattung, Mitarbeiterpool des Trägers, Evaluation,
Qualitätsmanagement etc.

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