Kinder brauchen eine Lobby. 

Kinder brauchen eine Lobby.

Elternausschuss


Was ist ein Elternausschuss?

Einrichtungen, mit mehr als 45 Kindern, können einen Elternausschuss (gemäß § 14 Abs. 3 KitaFöG) bilden.


Wer ist im Elternausschuss?


Der Elternausschuss besteht aus Elternvertretern, die von Eltern in der Elternversammlung (Elternabend) gewählt wurden. 


Was macht der Elternausschuss?

Im Elternausschuss finden Diskussionen zur Meinungsbildung über Themen statt,
die von gruppenübergreifendem Gewicht sind. 


Wer wird im Elternausschuss gewählt?

Der Elternausschuss wählt jeweils:

- ein Hauptelternvertreter für den Elternausschuss
- drei bis vier Elternvertreter für den Kita-Ausschuss
- einen Elternvertreter für den Elternbeirat
- zwei Elternvertreter (Vertreter und Stellvertretung) für den Bezirkselternausschuss-Kita (BEAK)


Wer gibt die Wahlergebnisse vom Elternausschuss bekannt?

Der Hauptelternvertreter meldet der Kitaleitung die Wahlergebnisse (Kita-Ausschuss, Elternbeirat, BEAK Vertreter).


Wie finden die gewählten BEAK Vertreter den Weg zum BEAK?


Hierfür gibt das KitaFöG unter § 14  Abs. 5 eine klare Antwort:

Die Elternvertreter und Elternvertreterinnen einer Kindertageseinrichtung
wählen spätestens bis Ende November eines Jahres aus ihrer Mitte eine
Vertretung und eine Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss.

Der Träger übermittelt die Namen und Anschriften der gewählten Personen
dem jeweiligen Bezirkselternausschuss.

Wer lädt zum ersten Elternausschuss ein?

Den ersten Elternausschuss im Kitajahr beruft die Kita-Leitung ein.


Und danach?

Lädt der Hauptelternvertreter zum Elternausschuss ein.


Wo kann sich der Elternausschuss treffen?

Für Sitzungen kann der Elternausschuss, mit vorheriger Absprache mit der Kitaleitung,
die Räumlichkeiten von der Kita nutzen.


E-Mail
Infos
Instagram