Kinder brauchen eine Lobby. 

Kinder brauchen eine Lobby.

Bezirkselternausschuss Kindertagesstätte (BEAK)

Aufgaben vom BEAK

Der BEAK (gemäß § 15, Abs.1, KitaFöG) ist die Interessenvertretung
der bezirklichen Elternschaft und das Forum, in dem die Elternvertreter für den BEAK die aktuellen
Belange diskutieren. Die Elternvertreter beachten im BEAK die Interessen der Kinder und Eltern
aller Kitas des Bezirks und nicht nur die der eigenen Einrichtung. Zum einen sollen die
Wünsche und
Probleme der Eltern mit den
Trägern, den Behörden und der Politik auf Bezirksebene vorgetragen,
zum anderen sollen Informationen ausgetauscht werden.
Regelmäßige Gespräche mit dem
Jugendstadtrat, den Vertretern des Jugendamtes, den Kita-Trägern
und dem Bezirkselternausschuss-Schule (BEA-Schule) stellen den Informationsfluss sicher.

Dabei bündelt und formuliert der BEAK einerseits die Bedarfe der Eltern und Kinder, um sie an geeigneter Stelle
z. B. im Jugendhilfeausschuss (
JHA) oder gegenüber dem Bezirksamt zu vertreten.
Ebenfalls unterstützt er die Umsetzung der Elternmitwirkung in den Kitas und in anderen Gremien mit Elternbeteiligung.
Der BEAK wird als Sachverständiger für Eltern Fragen konsultiert wie
z. B. in den Ausschüssen, von den Parteien und der Presse.
Er steht als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es Fragen zur Qualitätsentwicklung und  zur Umsetzung entsprechend dem Berliner Bildungsprogramm gibt.
Der Bezirkselternausschuss ist vom Jugendamt über wesentliche, die
Tagesbetreuung betreffende Fragen zu informieren oder kann Auskunft verlangen.

Wie setzt sich der BEAK zusammen?

Der BEAK setzt sich zusammen aus je einem Vertreter und einem Stellvertreter jeder Kita des Bezirks.
Dies betrifft sowohl Einrichtungen freier
Träger, als auch die städtischen Eigenbetriebe des Bezirks.
Im 
KitaFöG (§15, Abs. 5.) ist festgelegt, dass der Träger dem BEAK die BEAK Vertreter (Vertreter/Stellvertreter) meldet.
Der BEAK tagt etwa achtmal im Jahr öffentlich. Er wählt jährlich einen Vorstand und gibt sich  eine Geschäftsordnung. 

In welchen Gremien arbeitet der BEAK mit?

Der BEAK entsendet Elternvertreter und deren Stellvertreter in folgende Gremien:

  • als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
  • Landeselternausschuss Kita (LEAK)
  • Spielplatzkommission
  • AG 78 – Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
  • Bezirkselternausschuss Schule (BEA Schule)

Hier findet Ihr zu Eurem Bezirk den passenden BEAK:

Hinweis:
Jeder BEAK ist für seine Inhalte (wie: Links, E-Mailadressen) und die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.


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